Direktversicherer
Oft schneller digital, aber prüfe genau, ob die Tätigkeit passt.
Die Haftpflicht nach §14 BewachV ist nicht optional. Wir zeigen dir, welche Mindestdeckung genannt ist, wie der Nachweis für die Behörde aussieht und wo typische Fehler entstehen.
Wer ein Bewachungsgewerbe betreiben will, braucht nach §34a GewO eine Erlaubnis. Diese kann versagt werden, wenn der Nachweis einer Haftpflichtversicherung fehlt. Die Details zu Umfang und Mindestdeckung stehen in §14 BewachV.
Der Zweck ist pragmatisch: Bei Bewachungsleistungen können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Der Nachweis zeigt der Behörde, dass für solche Risiken Versicherungsschutz vorgesehen ist.
| Schadensart | Deckung | Grenze |
|---|---|---|
| Personenschäden | Ja | mind. 1.000.000 € je Schadensereignis |
| Sachschäden | Ja | mind. 250.000 € je Schadensereignis |
| Abhandenkommen bewachter Sachen | Ja, soweit nicht ausgenommen | mind. 15.000 € je Schadensereignis |
| Reine Vermögensschäden | Ja, soweit nicht ausgenommen | mind. 12.500 € je Schadensereignis |
Die Prämie hängt von Firmengröße, Tätigkeit, Umsatz, Region, Schadenshistorie und gewünschtem Leistungsumfang ab. Die folgenden Werte sind nur grobe Orientierungswerte, keine Zusage.
| Beispiel | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Kleine Sicherheitsfirma | ca. 150–250 € p.a. | 1–5 Personen, einfache Tätigkeiten |
| Mittlere Firma | ca. 250–400 € p.a. | Mehr Personal oder breiteres Tätigkeitsfeld |
| Größere Firma | ca. 400–800 € p.a. | Abhängig von Risiko, Umsatz und Tätigkeit |
Du kannst Angebote direkt bei Versicherern, über einen Makler oder über Branchenkontakte einholen. Wichtig ist, dass du klar sagst, dass es um Bewachungsgewerbe, §34a-Erlaubnis und Nachweis nach BewachV geht.
Oft schneller digital, aber prüfe genau, ob die Tätigkeit passt.
Hilfreich, wenn dein Tätigkeitsfeld erklärungsbedürftig ist.
Verbände oder Netzwerke können Hinweise geben, ersetzen aber keine Beratung.
Bereite Firmendaten, geplante Tätigkeiten, Mitarbeiterzahl und gewünschte Deckung vor.
Frag Versicherer oder Makler nach einer Lösung für Bewachungsgewerbe und §14 BewachV.
Achte auf Mindestdeckung, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und ob der Nachweis behördentauglich ist.
Reiche die aktuelle Versicherungsbestätigung mit deinem Erlaubnisantrag ein.
Der Nachweis sollte eindeutig zeigen, für wen der Vertrag gilt, welche Deckung vereinbart ist und für welchen Zeitraum Versicherungsschutz besteht.
Ja, das ist oft sinnvoll, weil du den Nachweis für den Antrag brauchst. Kläre mit dem Versicherer, ab wann der Schutz beginnt und welche Bestätigung du bekommst.
Das hängt von Tätigkeit, Unternehmensgröße und Risiko ab. Vergleiche selbst oder sprich mit einem Versicherungsmakler.
Du brauchst durchgehend passenden Versicherungsschutz. Wenn ein Vertrag endet, solltest du rechtzeitig Ersatz organisieren und Änderungen der Behörde beziehungsweise den Vorgaben entsprechend beachten.
Betriebliche Versicherungsprämien können grundsätzlich Betriebsausgaben sein. Für deine konkrete steuerliche Situation frag bitte deinen Steuerberater.
Ausschlüsse stehen in der Police. Häufig sind absichtliche Schäden, Strafen oder bestimmte Spezialrisiken ausgeschlossen.
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob der Vertrag die Anforderungen für das Bewachungsgewerbe und §14 BewachV abbildet.
Bereite deine Angaben so vor, dass du Angebote gezielt anfragen und den Nachweis später sauber bei der Behörde einreichen kannst.
Hinweis: Diese Seite bietet keine Versicherungsberatung. Für individuelle Beratung kontaktiere einen Versicherungsmakler oder deine Versicherungsagentur. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich ändern. Stand: 26. Mai 2026.